Creative Commons markiert jetzt auch Public Domain-Medieninhalte

Gemeinfreie Werke – die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind – weil deren Urheber seit längerer Zeit verstorben ist – nennt man Public Domain.

Das Bild "Johann Wolfgang von Goethe im 70. Lebensjahr", gemalt 1828 von Joseph Karl Stieler ist Public Domain (gemeinfrei). Quelle: Wikipedia

Creative Commons hat nun ein Logo präsentiert, mit dem solche gemeinfreie Werke markiert werden können.


Damit Medieninhalte mit erloschenem Copyright (Public Domain) besser erkennbar sind, sollen diese künftig mit dem Logo „No Copyright“ gekennzeichnet werden.

Bei „No Copyright“ handelt es sich allerdings nicht um eine Creative-Commons-Lizenz, sondern vielmehr um ein Symbol für Gemeinfreiheit.

Urheber, die bei ihrem Werk freiwillig komplett auf ihre Copyright-Ansprüche verzichten möchten, können dazu weiterhin die Creative-Commons-Lizenz CC-Zero verwenden.

Links mit weiteren Informationen:

Wikipedia | Artikel: Gemeinfreiheit
CreativeCommons.de | CC Public Domain Mark freigegeben
Schweizerische Stiftung Public Domain | Public Domain Pool

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